Privatinsolvenz = Verbraucherinsolvenz

Die Verbraucherinsolvenz wird auch als Privatinsolvenz bezeichnet.

Verbraucher sind Sie, wenn Sie keine Firma oder Unternehmen betreiben oder betrieben haben.

Natürlich bestehen auch hier Ausnahmen:

Ehemalige Selbständige die ihr Unternehmen, ihre Firma bereits geschlossen haben, können auch dann einen Antrag auf Privat-Insolvenz stellen, wenn…

  • keine Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis (Finanzamt / Krankenkassen) bestehen

und

  • weniger als 20 Gläubiger vorhanden sind.

Ob in Ihrem Fall eine Verbraucherinsolvenz oder Unternehmensinsolvenz in Frage kommt, wird im Rahmen eines Beratungsgespräches und nach fachlicher Bewertung Ihrer gesamten Unterlagen entschieden. Belasten Sie sich nicht mit den rechtlichen Fragen und dem Ablauf des Verfahrens, beauftragen Sie mich und atmen Sie durch.

Auch wenn kein pfändbares Einkommen für die Gläubiger in der Laufzeit des Insolvenzverfahren zur Verfügung steht, wird grundsätzlich* jedem Schuldner am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung erteilt. Den „Stempel“, Antrag mangels Masse abgelehnt, gibt es nicht mehr.

  • * beachten Sie dazu Ihre Pflichten in der Insolvenzphase