Anwaltskanzlei Susanne Symnik
…damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Sie sind auf der Suche nach einer Rechtsanwältin, die eine umfassende Rechtsberatung und absolute Seriosität bei transparenter Kostenstruktur bietet und Ihre Interessen kompetent und zuverlässig vor Gericht vertritt? Dann lade ich Sie ein, mich und meine Tätigkeiten auf den folgenden Seiten näher kennenzulernen!
Kompetente Rechtsberatung im Bereich:
- Schuldnerberatung und Insolvenzberatung durch eine “Geeignete Person” nach § 305 InsO
- Regelinsolvenz / Verbraucherinsolvenz / Unternehmensinsolvenz
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Verkehrsrecht
- Vertragsrecht
Gerne berate ich Sie auch vertrauensvoll in allen anderen juristischen Fragen.
Sofern Ihr Einkommen gering ist, können Sie vor der Beratung beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein in Ihrer Sache beantragen. Sobald Ihnen der Beratungshilfeschein vorliegt, kann ich für Sie tätig werden. Haben Sie dazu Fragen, rufen Sie mich an. Der Prozesskostenhilfeantrag für ein Klageverfahren oder der Verfahrenskostenhilfe für einen Scheidungsantrag wird direkt durch mich gestellt.
Schuldnerberatung
Es sind nur 4 Schritte zu einem schuldenfreien Neuanfang.
Erstberatung kostenlos
Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung und rufen Sie mich an um einen Termin zu vereinbaren.
Kommunikation mit den Gläubigern
Bevor ich Ihr Insolvenzverfahren einleite, versuche ich mich mit den Gläubigern zu einigen und erstelle einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zur Entschuldung.
Erfassung der Anzahl der Gläubiger
Ich erfasse mit Ihnen zusammen die Anzahl der Gläubiger um somit die Höhe Ihrer Verbindlichkeiten festzustellen und den für Sie besten Weg zu einem schuldenfreien Leben zu finden.
Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz
Laut Insolvenzordnung gibt es 2 verschiedene Arten von Insolvenzverfahren. Regelinsolvenzverfahren gelten für Selbstständige bzw. ehemals Selbstständige. Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen.