Erbrecht: Testamentsgestaltungen, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

Brauche ich überhaupt ein Testament? Der Gesetzgeber hat eine umfassende Regelung der Aufteilung des Nachlasses gesetzlich vorgegeben. Ein Testament ist jedoch dann sinnvoll, wenn Sie ihr Erbe anders aufteilen möchten, als es die gesetzliche Erbfolge bestimmt.

Ich helfe Ihnen eine vernünftige und umsetzbare Aufteilung für Ihren Nachlass festzulegen.

Gerne berate ich Sie auch nach einem Erbfall bezüglich bestehender Testamente. Es gibt mehrere Erben und jeder Erbe versteht den letzten Willen des Verstorbenen anders! Welche Rechte „stehen Ihnen zu“?

Für eine Erstberatung oder Einholung einer zweiten Meinung, vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin.

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