Familienrecht: Scheidung, Zugewinnausgleich, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vermögensauseinandersetzung

Das Familienrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Personen, die durch Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft verbunden sind, oder zwischen Personen, die als Familie oder Familienangehörige miteinander verbunden sind. Zu den familienrechtlichen Angelegenheiten gehören nach § 111 FamFG  Regelungen über die Ehe, Lebenspartnerschaft, Vermögensausgleich, Unterhalt und Rentenausgleich, Rechtsverhältnisse die Kinder und Eltern betreffend, Abstammung, Adoption, Gewaltprävention und Gewaltschutzsachen.

Als Anwältin für Familienrecht unterstütze ich Sie vertrauensvoll in der Bearbeitung und Regelung familienrechtlicher Angelegenheiten.

Scheidung & Trennung

  • Gerichtliche und außergerichtliche Betreuung Ihres Scheidungsverfahrens
  • Regelung der Ansprüche bezüglich Unterhalt, Zugewinn und Immobilie

Sorge- und Umgangsrecht

  • Gerichtliche und außergerichtliche Betreuung in Belangen des Kindschaftsrechts
  • Anfechtung der Vaterschaft
  • Umgangszeiten
  • gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht

Vertragliche Regelungen

  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Trennungsvereinbarungen

Ob bei einer Scheidung, zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen oder im Streit um eine Eltern-Kind-Beziehung – Familienrecht wird in der Regel erst im Konfliktfall zum Thema. In dieser emotional herausfordernden Situation ist eine professionelle Beratung unabdingbar. Als Anwältin für Familienrecht kann ich Ihnen konstruktiv und beratend zur Seite stehen.

  • Scheidung
  • Eheverträge / Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Versorgungsausgleich, Ausschluss des Versorgungsausgleichs
  • Zugewinnausgleich / Güterrecht
  • Studentenehe
  • Sorgerecht / Umgangsrecht / Kindschaftsrecht
  • Unterhalt / Trennungsunterhalt / nachehelicher Unterhalt / Kindesunterhalt
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Vermögensauseinandersetzung (bez. Haus, ETW, Geld etc.)

Sofern Sie finanziell, aufgrund eines geringen Einkommens, die Kosten einer anwaltlichen Vertretung im Scheidungsverfahren nicht tragen können, wird für Sie mit dem Scheidungsantrag oder wenn Sie bereits einen Scheidungsantrag von Ihrem Ex oder Ihrer Ex erhalten haben, ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe bei Gericht gestellt.

Für außergerichtliche Angelegenheiten können Sie einen Beratungshilfeschein bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen.