Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?
Die Corona Pandemie hat zweifelsohne einen großen wirtschaftlichen Schaden hinterlassen.
Das ein oder andere Unternehmen hat diesen Schaden nicht überlebt und musste Insolvenz beantragen.
An dieser Stelle möchte ich Ihnen erklären, wie das Insolvenzverfahren abläuft und wie lange es dauert.
Die Insolvenzordnung schreibt einen außergerichtlichen Einigungsversuch vor Abgabe des Insolvenzantrages bei Gericht vor.
Sinn und Zweck ist es eine Einigung über die Rückzahlungsmodalitäten des Schuldners zu finden, womit beide Seiten (Schuldner und Gläubiger) einverstanden sind.
Sollte es zu keiner Einigung kommen, ist der Weg für den Insolvenzantrag frei.
Das Gericht prüft nach der Antragstellung nochmals, ob eine Einigung zustande gebracht werden kann.
Erst danach beginnt das Insolvenzverfahren.
Stimmt das Gericht dem Antrag zu, bestellt dieses den Insolvenzverwalter, welcher dafür zuständig ist, das pfändbare Vermögen abzuführen und den Gläubigern zukommen zu lassen.
Anhängig an das Insolvenzverfahren ist die Wohlverhaltensphase, in welcher der Schuldner die Regeln des Insolvenzverwalters befolgen muss und gleichzeitig keine neuen Schulden aufbauen darf.
Die Restschuldbefreiung – zurzeit nach 3 Jahren – sieht vor, dass die offenen Forderungen entwertet werden und der Schuldner ab jetzt in ein schuldenfreies Leben starten kann.
Darf bei meinem Partner (Ehegatte bzw. Lebensgefährte) gepfändet werden?
Ihr Ehegatte oder Lebensgefährte hat in der Regel mit Ihren Schulden nichts zu tun,
es sei denn, er hat für diese gebürgt.
Die Privatinsolvenz betrifft nämlich nur das Vermögen des Antragstellenden.
Sollte der Partner dennoch für sie gebürgt haben – was in Ehen nicht unüblich ist – haftet der Bürge in voller Höhe für die Schulden des anderen.
Gibt der Gläubiger vielleicht irgendwann auf?
Schulden, welche, aufgrund finanzieller Notlage, nicht mehr zurückgezahlt werden können, bedeuten eine hohe psychische Belastung für den Schuldner.
Viele meiner Mandanten versuchen sich ein wenig Luft zu verschaffen, indem Schulden mit neuen Schulden getilgt werden und/oder immer der Schuldner Geld erhält, welcher einen langen Atem hat, in der Hoffnung, dass der ein oder andere sowieso mit der Zeit aufgibt.
Das ist aber absolut nicht der Fall. Auch wenn der Gläubiger keine Mahnungen mehr verschickt, so kann er dennoch deinen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen, welcher ihm eine titulierte Forderung verschafft. Dieser Titel kann 30 Jahre gegen Sie vollstreckt werden.
Sollten Sie sich an den ein oder anderen Gläubiger nicht mehr erinnern können, so schreiben wir gerne den für Ihren Bezirk zuständigen Gerichtsvollzieher an oder
ziehen uns eine aktuelle Schufa-Auskunft, um nach der Forderung zu suchen.
Darf ich mein Auto behalten?
Das eigene Auto gehört in der Regel zur Insolvenzmasse.
Ausnahme, Sie benötigen das Auto um Ihren beruflichen Verpflichtungen nachzugehen und diese ohne nicht möglich wäre, beispielsweise durch sehr lange Fahrten zur Arbeitsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Erfährt mein Arbeitgeber von meiner finanziellen Situation?
Ihr Arbeitgeber erfährt nichts von Ihrer finanziellen Misslage so lange beim Arbeitgeber keine Gehalts- bzw. Lohnpfändung durch die Zwangsvollstreckung des Gläubigers.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens besteht aber die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber von Ihrer Insolvenz Kenntnis erlangt, wenn Ihr Insolvenzverwalter sich mit ihm in Verbindung setzt, um das pfändbare Einkommen zu erhalten, denn mit der Unterschrift des Insolvenzantrages unterzeichnen Sie eine Abtretungserklärung, welche den Arbeitgeber bindet, dieses abzuführen und somit den Gläubigern zur Verfügung zu stellen.
Droht mir durch Insolvenz die Kündigung?
Die Frage, ob ein Insolvenzverfahren ein Grund zur Kündigung sein könnte, lässt sich ganz einfach mit nein beantworten, denn es gibt hier nur ganz wenige Ausnahmen, welche aufgrund des ausgeübten Berufes eine Kündigung rechtfertigen.
Ist mein Haus oder meine Eigentumswohnung in Gefahr?
Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Haus kann unter Umständen zwangsversteigert werden, um es der Insolvenzmasse zuzuführen.
Da dieser Sachverhalt sehr kompliziert und fallbezogen ist, erörtere ich dieses gerne in einem persönlichen Gespräch.
Denn auch hier gibt es Ausnahmen, in denen die Immobilie davor geschützt werden kann.
Ich soll zur eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid erscheinen. Muss ich dort hingehen?
Den Termin beim Gerichtsvollzieher zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sollten Sie auf jeden Fall wahrnehmen, denn sonst kann einer Ihrer Gläubiger schnell einen Haftbefehl gegen Sie beantragen, welcher den Gerichtsvollzieher beauftragt Sie zu verhaften und so zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu zwingen.
Auch die Angaben in der eidesstattlichen Versicherung sollten der Wahrheit entsprechen, da sonst ganz gravierende rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden können
Können meine Vermögensgegenstände gepfändet werden?
welche Ihrem vermögen zuzuordnen sind.
Einen groben Umriss, welche Gegenstände nicht darunterfallen, führe ich an dieser Stelle auf:
· Gegenstände des täglichen Bedarfs, wie Ihre Kleidung, Küchengeräte, Waschmischine
· Ihr Fahrrad
· Fernseher und Radio
· berufsbedingte Dinge
· DVD-Player und Stereoanlage (wenn diese einer bescheidenen Lebensführung zuzurechnen sind
Was passiert nach der Insolvenzeröffnung mit neuem Vermögen?
Nach der Insolvenzeröffnung hat Ihr Insolvenzverwalter die alleinige Kontrolle über Ihr Vermögen.
Erst in der Wohlverhaltensphase können Anschaffungen und Geld gespart werden, welche nicht mehr seiner Kontrolle zuzurechnen sind.
Bei Erbschaften verhält sich dieses jedoch anders. 50 % der Erbschaft