Verkehrsrecht: Schadensersatz, Schmerzensgeld, Verkehrsunfallregulierung, Verkehrsunfälle

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Dann kann ich Ihnen nur den Tipp geben, sich von einem auf das Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.

Unfallgeschädigte erhalten bei einer anwaltlichen Vertretung nach einem Unfall in der Regel einen deutlich höheren Schadensersatz als jene, die sich der Sache selbst annehmen.

Auch die Haftungsfrage ist oft nicht einfach zu beurteilen. Der Verkehrsrechtsanwalt kann in der Regel die Schuldfrage klären und Ihnen bei Schadensersatzansprüchen, welche Ihnen zustehen, hilfreich zur Seite stehen.

Bei der eigenen Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung führt dies in der Regel dazu, dass man Ihnen dem Anschein nach helfen will, in Wahrheit aber Kosten sparen möchte.

Mein Tipp: Keine eigene Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung. Lassen Sie mich das für Sie regeln.  

Verkehrsrecht

Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich. Als Geschädigter nach einem Unfall stehen Ihnen in den meisten Fällen mehr Rechte und Ansprüche zu als die gegnerische Versicherung Ihnen erzählt. Deshalb sollten Sie mich als Rechtsanwältin einschalten und die Regulierung der Sachschäden und Personenschäden mir überlassen und nicht einer Reparaturwerkstatt  oder Ihrem Nachbarn. Sie lassen einen operativen Eingriff am Fuß auch nicht bei der Fußpflege mit erledigen. Die gegnerische Versicherung vertritt die eigenen Interessen. Viele Werkstätten sind als Vertragswerkstatt die Partner von einer oder mehreren Versicherungen. Da stellt sich dann durchaus die Frage welche Interessen dort vielleicht im Vordergrund stehen.

Ich als Ihre Rechtsanwältin vertrete Ihre Interessen. Interessenskonflikte durch eine Partnerschaft mit einer Versicherung bestehen bei mir nicht.

Sofern der Gegner den Unfall nachweislich zu 100 % verursacht hat, muss die Versicherung des Unfallgegners die gesamten anwaltlichen Kosten tragen. Grundsätzlich ist auch hier das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung hilfreich, da die Schuldfrage nicht immer eindeutig ist.

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    • Regulierung der Sachschäden und Personenschäden
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