Schuldenfrei in 3 Jahren
Wie lange unsere Regierung an dem Zeitraum von 3 Jahren festhält, kann derzeit niemand sagen. Nutzen Sie die Gelegenheit und werden Sie aktiv.
Ich erledige für Sie alle erforderlichen Schritte.
Der Weg zur Schuldenfreiheit beginnt mit dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren gefolgt von dem Antrag auf Restschuldbefreiung und dem Insolvenzantrag .
Sind Sie als Schuldner den Obliegenheiten nachgekommen kann die Restschuldbefreiung vom Gericht erteilt werden. Ist die Restschuldbefreiung erteilt worden, können die Gläubiger keine Zwangsvollstreckung** betreiben. Erfasst sind (fast) alle Forderungen**, die vor der Insolvenzeröffnung bestanden haben. Auch wenn Forderungen damals nicht erfasst worden sind, aber bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden haben, können die Gläubiger nicht mehr vollstrecken.
**“Alle Forderungen? Nein!!“
Es gibt natürlich auch Schulden und Verbindlichkeiten, die aufgrund ihrer Besonderheiten im Schuldgrund und / oder in der Entstehung der Schulden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst sind.
§ 302 Insolvenzordnung (InsO) nennt einige Verbindlichkeiten, die nicht von der Schuldenbefreiung erfasst werden:
- Geldstrafen, Bußgelder und Ordnungsgelder
- Forderungen aus vorsätzlich begangenen und unerlaubten Handlungen
- offene gesetzliche Unterhaltszahlungen, die der Schuldner vorsätzlich und pflichtwidrig nicht gezahlt hat
- zinslose Darlehen, um die Kosten für das Insolvenzverfahren zu decken
WICHTIG! Von neuen Schulden, die nach der Insolvenzeröffnung, also während der Wohlverhaltensphase entstanden sind, werden Sie als Schuldner natürlich auch nicht befreit.
Es gibt aber zudem auch weitere diverse Gründe gegen eine Restschuldbefreiung (§ 290 InsO), z.B.:
- Verurteilung wegen Bankrott (§ 283 StGB),
- Verurteilung wegen Gläubigerbegünstigung (§ 283 c StGB)
- Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt
- Erwerbsobliegenheit nach § 287b InsO schuldhaft verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt …
Überlegen Sie sich sehr sorgfältig was Sie vor und während der Insolvenzphase tun und vom wem Sie sich beraten lassen. Mein Team hat über 15 Jahre Erfahrung im Bereich der Schuldnerberatung.